Die Tagespflege

Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform und wird vor allem für Kinder unter 3 Jahren in Anspruch genommen. Die individuelle Förderung, die familiäre Betreuungssituation und die hohe zeitliche Flexibilität werden als wesentlicher Vorteil der Tagespflege gegenüber der Kindertagesstätte/-garten gesehen.

In der Kindertagespflege werden Kinder in einem kleinen, familiären Rahmen in Kleingruppen von 2 - 5 Kindern (1 Tagespflegeperson) bzw. bis zu 9 Kindern in Großtagespflegestellen (2 Tagespflegepersonen) betreut.

Aktuell wird die Kindertagespflege auch im Hinblick auf das Thema Inklusion entdeckt und beim Betreuungsschlüssel entsprechend berücksichtigt (Belegung zweier Betreuungsplätze).


Die Kindertagespflege ist eine Form der familiennahen Kindertagesbetreuung, die vielfältige Vorteile für Tagespflegepersonen, Kinder und Eltern bietet.


  • Wie die Einzeltagespflege bietet die Großtagespflege eine familiennahe und bindungsorintierte Kinderbetreuung. Jedes Kind hat seine feste Tagespflegeperson.

  • Die Betreuungszeiten sind flexibel. Anders als in Einrichtungen gibt es keine Öffnungszeiten. Die Betreuungszeiten werden individuell vereinbart und richten sich nach den jeweiligen Erfordernissen der Eltern.

  • Die Tageskinder haben eine anregendes und zugleich überschaubares Betreuungsumfeld, in dem sie sowohl ihre Gemeinschaftsfähigkeit als auch ihre Eigenständigkeit gut entwickeln können.

  • Die Eltern profitieren von einer verlässlichen, pädagogisch hochwertigen und zugleich kleinräumigen Betreuung für ihre Kinder.

  • Der Betreuungsschlüssel ermöglicht es, individuell auf die Bedürfnisse (ungeteilte Aufmerksamkeit, Zärtlichkeit, Nähe, individuelle Zuwendung) der einzelnen Kinder eingehen zu können und bietet den Kleinsten einen geschützten und bindungsintensiven Rahmen.

  • Bei der Betreuung ist ein geplanter Tagesablauf (Rituale und Tagesrhythmen) hilfreich, um den Tag sinnvoll für Kinder zu strukturieren. Der Vorteil der Kindertagespflege besteht darin, auf die kleinen Abweichungen, die das Leben bereithält, individuell und flexibel reagieren zu können.

  • In der Regel werden in den Tagespflegestellen die Speisen täglich frisch zubereitet und die Kinder können ihren Möglichkeiten entsprechend eingebunden werden.

  • Auch die Eingewöhnungsphase kann in der Kleingruppe einer Kindertagespflegestelle individuell gestaltet und das einzelne Kind intensiv entsprechend seiner individuellen Bedürfnisse (das Kind bestimmt den Zeitpunkt zudem der nächste Schritt der Eingewöhnung erfolgen kann) eingewöhnt werden. Die Eingewöhnung erfolgt nach dem Berliner Modell.


Das Bildungsdreieck - Kindern - Eltern – Tagespflegepersonen:


Eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern gehört zu den Qualitätsmerkmalen in der Kindertagespflege. Die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft verbindet das gemeinsame Ziel, die Entwicklung des Kindes bestmöglich zu fördern. Hierbei steht das Kindeswohl im Vordergrund.

Frühe Förderung in den ersten drei Lebensjahren bedeutet das Schaffen entwicklungs-gemäßer Angebote in einer vorbereiteten (Kind gerecht gestalteten und anregenden) Umgebung, die auf den Einzelnen reagieren kann und nicht auf gleichschrittiges Lernen zielt. In diesem Rahmen findet die Förderung in der Kindertagespflege statt in einer Mischung aus Wahrnehmung, Beobachtung und dem eigenmotivierten Spiel eines Kindes mit Angeboten, die das einzelne Kind nicht überfordern.

Ein Kind initiiert und steuert seine Bildungsprozesse selbst, wenn es sich sicher und geborgen fühlt, und erfährt in der Ermunterung zur Selbständigkeit seine eigenen Fähigkeiten und Grenzen. Es erlebt Erwachsene als Unterstützer und als solche, die Erfahrungen möglich machen.

Hierbei sehen sich Tagespflegepersonen mit den Eltern als gemeinsames Unterstützerteam für die frühkindliche Bildung des Kindes.


Alle Tagespflegepersonen brauchen eine Pflegeerlaubnis des zuständigen Jugendamtes, die ihre gesetzliche Grundlage im Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) findet.


Die Voraussetzungen hierfür sind:


  • Die Teilnahme an einem Qualifizierungskurs für Kindertagespflege und an praxisbegleitenden Fortbildungen – nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes.

  • Eine umfassende Überprüfung der persönlichen und räumlichen Voraussetzungen.

  • Die Vorlage eines polizeilichen erweiternden Führungszeugnisses und eines ärztlichen Attests.

  • Die enge Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt (Kinder- und Familienbüro).




Quellenangabe:

Bildung unter drei in der Kindertagespflege von Jutta Hinke-Ruhnau

und ZeT - Zeitschrift für Tagesmütter und – väter